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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen aus Kauf- und Werkverträgen und der Erstellung von Angeboten.
  • Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ware im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Kaufgegenstände als auch erstellte Werkleistungen.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Auftragserteilung

  • In einem Auftragsschein oder Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und soweit vereinbart, ein voraussichtlicher oder verbindlicher Fertigungstermin angegeben.
  • Soweit im Einzelfall kein abweichender Preis vereinbart wird, gelten die Preise und Vorgaben der Automobilindustrie.
  • Der Kunde erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer auch Unteraufträge zu erteilen und Probe- sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
  • Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht- oder Spätlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits erfolgte Gegenleistungen werden unverzüglich zurück erstattet.

Kostenvoranschlag

  • Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.
  • Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung der Ware erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
  • Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
  • Preisangaben gegenüber Unternehmen verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Abnahme / Gefahrübergang

  • Bei Kaufverträgen mit einem Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst mit der Ausführung der Versendung Bestimmten über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  • Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Erweitertes Pfandrecht

  • Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderung aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

Gewährleistung

  • Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung / Neuherstellung.
  • Bei Kaufverträgen mit einem Verbraucher leisten wir nach dessen Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • Wählt der Kunde bei Kaufverträgen nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sachen. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch uns arglistig verursacht wurde.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware für Neuwaren und ein Jahr für gebrauchte Waren. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, soweit im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
  • Gegenüber einem Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  • Bei Werkverträgen bleiben für den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit die weitergehenden Ansprüche unberührt.
  • Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Haftungsbeschränkungen

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  • Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  • Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und Unruhen befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung auch im Verzugsfalle von den Leistungspflichten.

Eigentumsvorbehalt

  • Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  • Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gemäß Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  • Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die Ihm durch die Weiterveräußerung gegen einem Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  • Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und Auftrag von uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, vermischt ist.

Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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